MELDUNG VON BANKKONTEN IN DER TÜRKEI
Angesichts des Aufkommens einer Situation, die viele im Ausland lebende türkische Staatsbürger stark betrifft, stellen sich unsere ausländischen Staatsbürger einige Fragen, wie zum Beispiel wie dieses Problem aussehen wird. Zunächst geht es um die ‘‘Notification of Bank Accounts“ der Person zwischen der Republik Türkei und den Vertragsstaaten des multilateralen Abkommens der zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Finanzkontoinformationen. Auf der Grundlage der Gegenseitigkeit teilen die Parteien die Finanzkontoinformationen die sie bei
Finanzinstituten von Bürgern mit Aufenthaltserlaubnis erheben, jedes Jahr (automatisch) mit dem jeweiligen Land weiter. Finanzinstitute, Banken, Depotbanken, Versicherungsgesellschaften in der Türkei teilen der Finanzverwaltung die Informationen zu den von ihnen festgelegten Konten mit und die Finanzverwaltung sendet diese Informationen über ein sicheres elektronisches Netzwerk an die entsprechenden Länder.
Ebenso senden Länder, die ein Abkommen mit der Türkei haben, Informationen über die von ihnen identifizierten Konten an unser Land. Zwischen dem Kontostand zum 31 Dezember und Ende September des Folgejahres kann ein Informationsaustausch zwischen beiden Ländern erfolgen. In diesem Fall stellt sich unseren Bürgern eine weitere Frage, ob Informationen über die Eigentumsurkunde und das Vermögen gegeben werden. In Anbetracht dieses in Kraft getretenen Abkommens:
„Das fragliche Abkommen umfasst keine Informationen wie Wohnungs- und Landtitel. „Aus diesem Grund werden Informationen über die Eigentumsurkunde und Vermögenswerte nicht an andere Vertragsparteien weitergegeben. Aus diesen Gründen können unsere Bürger, die in ihrem Wohnsitzland in Europa Sozialhilfe beziehen, aber auch über Vermögenswerte in der Türkei verfügen, eine 10-jährige rückwirkende Strafe erhalten. Das Vermögen derjenigen, die ihr Vermögen nicht in der Türkei melden, kann eingezogen und verkauft werden. Dies kann für Menschen unerwünschte Folgen haben. Um zu verhindern, dass unsere im Ausland lebenden Bürger in eine schwierige Situation geraten, wurde den Bürgern im Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten, mit dessen Umsetzung die Türkei begonnen hat, das Recht eingeräumt, Vermögenswerte zu verbergen, damit alle unsere Bürger ihre Vermögenswerte verbergen können. Wenn unsere im Ausland lebenden Bürger einen Antrag bei der SGK stellen, können sowohl ihr Vermögen in der Eigentumsurkunde als auch ihre von der SGK erhaltenen Renten innerhalb von 28 Tagen versteckt werden und diese Informationen werden nicht an andere Personen als die Person weitergegeben, die sie verbirgt.
Deshalb können europäische Türken ihre Anwesenheit in der Türkei verbergen. Personen, die Konten bei Banken in der Türkei haben, sollten ihre Adresse in der Bank in eine Adresse in der Türkei ändern und das Land, in dem sie sich befinden, nicht angeben. Da es sich um eine adressenbasierte Vereinbarung handelt, bleiben Sie beim automatischen Informationsaustausch hängen und werden ein Opfer, es sei denn, Sie ändern die Adressinformationen.
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