Internationale Kindesentführung
Wir als Anwaltskanzlei Bıçak sind mit vielen Fällen konfrontiert, in denen es zu internationalen Kindesentführungen kommt. Nach internationalem Recht wird das Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung auf internationale Entführungsfälle angewendet. Das Haager Übereinkommen vom 25. Oktober 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung ist ein multilaterales Abkommen, das darauf abzielt, Kinder vor den schädlichen Auswirkungen einer illegalen Abschiebung und Inhaftierung über internationale Grenzen hinaus zu schützen. Die Konvention hat einen Mechanismus für die Zusammenarbeit zwischen allen Unterzeichnerstaaten eingerichtet, um die Rückkehr eines illegal vertriebenen Kindes dringend zu organisieren, ohne über die Begründetheit des Sorgerechts entscheiden zu müssen.
Gemäß den Bestimmungen des Haager Übereinkommens und insbesondere seines Artikels 1 besteht der Zweck dieses Übereinkommens darin, die unverzügliche Rückgabe von Kindern, die in einem Vertragsstaat illegal vertrieben oder zurückgehalten wurden, sicherzustellen und in anderen Vertragsstaaten die tatsächliche Achtung des Sorgerechts zu gewährleisten und Besuchsrecht, das in einem Vertragsstaat besteht. Der zweite Artikel sieht die Einführung von Notfallverfahren vor, die eine schnelle Rückkehr von Kindern ermöglichen.
Ein Durchsuchungsbefehl kann gegen die Person oder den Elternteil ausgestellt werden, die die Kinder unrechtmäßig weggebracht haben. Dieser Durchsuchungsbefehl wird dann umgehend an die Fahndungsakte verteilt. Seitdem wird die Person bei Kontrollen durch einen Polizei- oder Gendarmeriedienst oder beim Versuch, das Hoheitsgebiet zu betreten oder zu verlassen, sofort festgenommen und in Polizeigewahrsam genommen.
Die Türkei ist seit 1955 Mitglied der Haager Konferenz und hat am 7. Oktober 2016 die Haager Konvention unterzeichnet und ratifiziert, die ihr das Recht einräumt, Notverfahren durchzuführen, um illegal vertriebenen Kindern die Rückkehr der Türkei zu ermöglichen.
Gemäß Artikel 11 des Übereinkommens müssen die Vertragsstaaten das Verfahren zur Rückgabe des Kindes innerhalb von sechs Wochen nach Stellung des bei der Behördenzentrale des Staates, in dessen Hoheitsgebiet das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte, gestellten Rückgabeersuchens gerichtlich seine Entfernung organisieren.
Die Anwendung des Übereinkommens endet, wenn das Kind das 16. Lebensjahr vollendet.
Als leidenschaftliche Fürsprecher setzen wir uns für das Wohl Ihres Kindes ein. Der beste Weg, um die Sicherheit Ihres Kindes zu gewährleisten und Ihre elterlichen Rechte bei internationalen Fällen zu schützen, sind schnelle rechtliche Schritte durch ein erfahrenes Team.
Aus Erfahrung wissen wir, dass Zeit drängt, insbesondere wenn es um das Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung geht.
Das Haager Übereinkommen ist ein Vertrag, der die zügige Rückführung eines Kindes in das Land seines gewöhnlichen Aufenthalts vorsieht. Zwischen den Vertragsstaaten bedeutet „gewöhnlicher Aufenthalt“ das Land, in dem sich das Kind unmittelbar vor seinem Verschwinden aufgehalten hat. Wir vertreten auch Eltern und Kinder, die aus einer schwierigen Situation fliehen.
Der Vertrag bewirkt zwei sehr wichtige rechtliche Schritte für nicht entführende Eltern, wenn er ordnungsgemäß beantragt und verfolgt wird:
- Sichert die unverzügliche Rückgabe von Kindern, die unrechtmäßig in ein anderes Land verbracht oder dort zurückgehalten wurden
- Stellt sicher, dass das Sorgerecht und der Umgang mit Kindern nach den Gesetzen eines Landes in einem anderen Land respektiert werden
Unser Team geht auf Ihre Bedürfnisse ein und plant proaktiv für Sie und kommuniziert mit Ihnen.
Unsere in Ankara ansässigen internationalen Anwälte für das Sorgerecht für Kinder, haben viele unschätzbare Verbindungen und Arbeitsbeziehungen zu ausländischen und ausländischen Anwaltskanzleien sowie zu Übersetzern und Dolmetschern.
Wir helfen Ihnen, sich sofort auf die Einreichung eines formellen Antrags auf das Haager Übereinkommen vorzubereiten, wobei wir sorgfältig auf Details achten und jede Nuance Ihres Falles berücksichtigen. Wir helfen Ihnen bei der Zusammenstellung aller unterstützenden Unterlagen und Aufzeichnungen und haben die Möglichkeit, mit Ihnen strategische, sinnvolle Entscheidungen zu treffen.
Unsere Anwälte für internationales Familienrecht können über diese Website kontaktiert werden oder rufen Sie uns unter +90 553 223 32 90 an, um einen zeitnahen Beratungstermin zu vereinbaren. Wir vertreten Kunden aus ganz Europa und weltweit.
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