Prosedur für Das Verfahren zur Mitnahme eines Fahrzeugs in die Türkei für Personen mit Wohnsitz im Ausland
Ein Auto aus dem Ausland in die Türkei zu bringen ist eines der am häufigsten recherchierten Themen von jemand in der Fremde lebt. Angelegenheiten im zusammenhang mit diesen Instrumenten werden vom Außenministerium der Republik Türkei geregelt. Gemäß dem 2009 erlassenen Dekret des Ministerrats dürfen Personen, die nicht im Zollgebiet der Türkei wohnen, vorübergehend Fahrzeuge ( Auto), die in ihrem Wohnsitzland und auf ihren eigenen namen zugelassen sind, in die Türkei bringen. Für die mitnahme eines Fahrzeugs sind bestimmte bedingungen erforderlich.
Wer ein Fahrzeug aus dem Ausland mitbringen möchte, muss zunächst in dem Land wohnen, in dem das Fahrzeug zugelassen ist. Rückblickend auf das datum der Einreise in die Türkei mit einem Fahrzeug muss sich der Fahrzeughalter im letzten Jahr mindestens 185 Tage im Ausland, also in dem Land, in dem das Fahrzeug zugelassen ist, aufgehalten haben. Rückblickend auf das Datum der Einreise in die Türkei dürfen Personen, die sich im letzten Jahr länger als 180 Tage in der Türkei aufgehalten haben, kein Fahrzeug mitnehmen. Das mitzubringende Auto muss sich im Wohnsitzland und bei der Person befinden, die das Fahrzeug gebracht hat. Darüber hin aus ist es möglich, das Fahrzeug einer anderen Person mit einer Vollmacht mitzubringen.
Bei Fahrzeugen, die durch einen Bevollmächtigten gebracht werden sollen, muss sich die Wohnadresse sowohl des Fahrzeugbesitzers als auch der Person, die das Fahrzeug bringt, außerhalb des Zollgebiets der Türkei befinden. Unter Einhaltung all dieser Bedingungen bei der Einreise des Fahrzeugs in die Türkei; Führerschein, ausländisches Eigentumsdokument (ein ausländischer Fahrzeugschein) und eine Versicherungspolice, die in der Türkei als gültig gilt, sind erforderlich. Gleichzeitig ist eine der am meisten untersuchten Fragen die Unterschiede, die angewendet werden, wenn die Person, die das Fahrzeug bringt, erwerbstätig oder im Ruhestand ist. Dabei werden die Kriterien des 185-tägigen Auslandsaufenthalts für Rentner im Ausland, die ihr Fahrzeug erstmals mitbringen, nicht berücksichtigt.
Sowohl Rentner als auch Angestellte können ihre Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen jedoch maximal 730 Tage lang in der Türkei behalten. Aufenthaltsdauer von Fahrzeugen aus dem Ausland in der Türkei; Wenn es 1 (ein), 2 (zwei) und 3 (drei) Monate überschreitet, wird für 2021 eine Geldstrafe von 346 TL, 692 TL bzw. 1.038 TL verhängt. Bei einer Verspätung von mehr als 3 (drei) Monaten wird gemäß Artikel 238 des Zollgesetzes Nr.
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